L
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
Mindestalter: 16
Theorie: 12x Grundstoff
2x Zusatzstoff L
Eingeschlossene Klassen:
Preise:
Grundgebühr (inkl. LernApp) 440€
Übungsfahrstd. -entfallen-
Sonderfahrten
(Überland, Nacht,Autobahn) -entfallen-
Theorieprüfung 70€
Praktische Prüfung -entfällt-