L
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern. 


Mindestalter: 16

Theorie: 12x Grundstoff
                2x Zusatzstoff L
 Eingeschlossene Klassen: 
 Preise:
 Grundgebühr (inkl. LernApp) 440€
 Übungsfahrstd. -entfallen-
 Sonderfahrten 
 (Überland, Nacht,Autobahn) -entfallen-
 Theorieprüfung 70€
 Praktische Prüfung -entfällt-