B197
Die zum 1.4.2021 eingeführte neue nationale Schlüsselzahl B197 bietet die Möglichkeit, auch Schaltwagen fahren zu dürfen, obwohl die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug absolviert wurde, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: - 10 Fahrstunden zu je 45 Minuten auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe. - Eine 15-minütige Testfahrt mit einem Fahrlehrer auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe. - Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung (Schaltkompetenznachweis) durch die Fahrschule.


Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“), Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig 

 Theorie: 12x Grundstoff
                  2x Zusatzwissen B
  Eingeschlossene Klassen:  AM,L
  Preise:
  Grundbetrag (inkl. LernApp) 440 €
  Übungsfahrstd. á 45min 64€
  Sonderfahrten á 45min 73€
  (5 Überland, 4 Autobahn, 3 Nacht)
  15 min Schaltkompetenz 30€
  Vorstellung Theorieprüfung  70€
  Vorstellung Prakt. Prüfung 175€