B197
Die zum 1.4.2021 eingeführte neue nationale Schlüsselzahl B197 bietet die Möglichkeit, auch Schaltwagen fahren zu dürfen, obwohl die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug absolviert wurde, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: - 10 Fahrstunden zu je 45 Minuten auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe. - Eine 15-minütige Testfahrt mit einem Fahrlehrer auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe. - Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung (Schaltkompetenznachweis) durch die Fahrschule.
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“), Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig
Theorie: 12x Grundstoff
2x Zusatzwissen B
Eingeschlossene Klassen: AM,L
Preise:
Grundbetrag (inkl. LernApp) 440 €
Übungsfahrstd. á 45min 64€
Sonderfahrten á 45min 73€
(5 Überland, 4 Autobahn, 3 Nacht)
15 min Schaltkompetenz 30€
Vorstellung Theorieprüfung 70€
Vorstellung Prakt. Prüfung 175€