B196
Neben allen Kraftfahrzeugen der Klasse B dürfen auch Krafträder der Klasse A1 geführt werden, das heißt Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.
Fahrerschulung mit mindestens vier theoretischen und fünf praktischen Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten Vorbesitz der Pkw-Klasse B für mindestens
5 Jahre 


Mindestalter 25 Jahre 

Theorie:  4x Zusatzwissen A
Eingeschlossene Klassen:  /
Preise:
Grundbetrag  790€
Übungsfahrstd. á 45min 69€
Sonderfahrten 
(Überland, Nacht,Autobahn) -entfällt-
Vorstellung Theorieprüfung -entfällt-
Vorstellung Prakt. Prüfung -entfällt-